Lokaler Aktionsplan Mansfeld-Südharz
im Rahmen des Bundesprogramms "VIELFALT TUT GUT"
Jugend für Vielfalt, Demokratie und Toleranz.
Ausschreibung Mikroprojekte zum 01.09.2010
im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz,
Förderzeitraum:
01.09.2010 bis 31.12.2010
Teilnahmebedingungen Ausschreibung Mikroprojekte:
Teilnehmen können Träger, Initiativen und Organisationen, die sich in Ihrer Arbeit für Vielfalt, Toleranz und
Demokratie in der Region Mansfeld-Südharz engagieren und sich damit gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit
und Antisemitismus positionieren.
pro Mikroprojekt Projekt können max. 4.000 Euro beantragt werden.
Antragsmodalitäten:
Die Antragstellung erfolgt schriftlich und digital an die lokale Koordinierungsstelle bei der Kreisvolkshochschule
Mansfeld-Südharz e.V. mittels des Antragsformulars. Die Antragsunterlagen sind über die Lokale Koordinierungsstelle
erhältlich und werden u.a. auf der Homepage der Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V.
zum Download bereit gestellt .
Antragsfrist:
bis zum 01. August 2010 (frühester Projektbeginn 1. September 2010)
Antragsanschrift:
Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V.
Karl-Liebknecht-Straße 31
06526 Sangerhausen
E-Mail-Adresse: service@vhs-sgh.de
Die zu fördernden Projekte sollen auf einer Analyse der lokalen Situation beruhen und sich auf den
spezifischen Bedarf oder ein spezifisches Problem im lokalen Kontext beziehen. Im Rahmen der Antragstellung
ist klar herauszustellen, inwiefern das Mikroprojekt langfristig und nachhaltig dazu beiträgt, die
Ziele des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz und die gewünschten Zielgruppen zu erreichen. Die
im Rahmen der Projekte eingegangenen Partnerschaften sollen klar herausgearbeitet werden.
Erfolgsindikatoren müssen detailliert benannt und beschrieben sein. Auf die folgenden Zielstellungen
des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz muss deutlich Bezug genommen werden.
Leitziel:
Stärkung der demokratischen Bürgergesellschaft
Die Projekte des LAP bieten verschiedene Möglichkeiten, sich für eine vielfältige Bürgergesellschaft im
Landkreis zu engagieren und sich damit öffentlich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und
Antisemitismus zu positionieren sowie sich mit unterschiedlichen Zielgruppen inhaltlich damit auseinanderzusetzen.
Mittlerziele:
1. Öffentliche Sensibilität:
Durch eine kontinuierliche und nachhaltige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie der Arbeit mit
MultiplikatorInnen erden unter Nutzung vernetzter Strukturen BürgerInnen des Landkreises Mansfeld-Südharz
für ein demokratisches und tolerantes Miteinander sensibilisiert. Diskriminierendes Verhalten und
rechtsextrem motivierte Gewalt wird von BürgerInnen verurteilt und verhindert. Der Landkreis Mansfeld- Südharz
ist ein öffentlicher Raum, in dem Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und insbesondere
Rechtsextremismus - keinen Zuspruch unter den Menschen findet.
2. Interkulturelle Bildung:
Im Sinne einer Gesellschaft der Vielfalt ist es für Kinder, Jugendliche und BürgerInnen eine
Selbstverständlichkeit im Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund in Einbeziehung der verschiedenen
Kulturen in Verbindung mit Wissen und Erfahrungen gemeinsam eine Bürgergesellschaft zu gestalten.
3. Kulturelle und geschichtliche Identität:
Auf verschiedenen Ebenen wird die Auseinandersetzung mit kultureller und geschichtlicher Identität geführt.
4. Stärkung und Entwicklung von Netzwerken und Kooperationen:
Der LAP ist ein aktives Steuerungs- und Entwicklungsinstrument, um Vernetzung sowie eine ressortübergreifende
Kooperationen der AkteurInnen zu stärken und die Einbindung der BürgerInnen in die LAP-Umsetzung und die
Weiterentwicklung zu gewährleisten.
Verbindliche inhaltliche Anforderungen und Kriterien sind:
Es sind die Erfolge und besonderen Leistungen aus den vergangenen Förderjahren öffentlichkeitswirksam darzustellen,
das Engagement vor Ort hervorzuheben und das Erreichte sichtbar zu machen.
Der Ergebnistransfer und Nachhaltigkeit sind Vorauusetzung einer Projektförderung,insbesondere:
- Informationsveranstaltungen
- Ergeniskonferenzen,Vernetzungstreffen
- Projekt-und Aktionstage
- Straßenfeste und Pressearbeit
- Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen( z.B. Publikationen, Ausstellungen, Filme über den Lokalen Aktionsplan)
- Strategische Beratungsblöcke mit Trägern und Kooperationsverbünden mit Blick auf eine gemeinsame A
rbeitsplanung 2011
- Qualifizierungsmaßnahmen der ansässigen Träger im Bereich der Fördermittelakquise und des Fundraisings
- Implementierung von Frühwarnsystemen ( standartisierter Informationsketten im Fall fremdenfeindlicher
bzw.rechtsextremistischer m Phänomene, Vorfälle oder Übergriffe)
- Kombination der verschiedenen Maßnahmen in einer LAP-Kampagne,u.U.unter Einbindung politischer
Entscheidungsträger und deutungsmächtiger Akteure in der Region
Projektentscheidung:
1. Das Projekt ist bei der Lokalen Koordinierungsstelle in schriftlicher und digitaler Form einzureichen.
2. Die Antragsteller werden zur der Sitzung des Begleitausschusses eingeladen, in der über den Antrag entschieden
wird. In dieser Sitzung wird dem Träger die Möglichkeit gegeben, das Projekt vor dem Begleitausschusses
zu präsentieren. Anschließend wird in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil über die zu fördernden
Projekte entschieden.
3. Die Entscheidung zur Bewilligung von Mikroprojekten obliegt allein dem Begleitausschuss des LAP Mansfeld-Südharz.
Der Begleitausschuss bewertet den Projektinhalt und trifft die Förderentscheidung.
Förderfähige Ausgaben:
Mittel für die Projektförderung können für Personal-und Sachausgaben ( Ausstattungsgegenstände nur bis 410,00 Euro)
verwendet werden. Durch den Antragsteller eines Mikrorojektes können max. bis zu 4.000,00 Euro aus den Mitteln
des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz beantragt werden. In der Regel sind durch den Antragsteller Eigenmittel
bzw. Eigenleistungen im Umfang von 10% der Gesamtkosten des Projektes einzubringen und nachzuweisen.
Ablauf nach Mittelzusage:
Die Projektzusage erfolgt mittels Bewilligungsbescheid durch den Landkreis Mansfeld-Südharz.
Verwendungsnachweis:
Die Kostenzusammenstellung und die Originalbelege werden im vertraglich vereinbarten Zeitraum bei dem Landkreis
Mansfeld-Südharz eingereicht. Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie
innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden. Ein Sachbericht ist
verpflichtender Bestandteil, in diesem sind neben dem Projektverlauf die erreichten Ergebnisse, anhand
der Evaluationskriterien des Antrages, zu dokumentieren und zu analysieren. Innerhalb der projektbegleitenden
Öffentlichkeitsarbeit ist darauf hinzuweisen, dass das durchzuführende Projekt mit Mitteln des Bundesprogramms
"VIELFALT TUT GUT" Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes
Mansfeld-Südharz umgesetzt wird.
Impressum