Ausschreibung Makroprojekte zur Interkulturellen Woche im Landkreis Mansfeld-Südharz zum 01.03.2010

im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz,

Förderzeitraum:

01.03.2010 bis 30.10.2010

Teilnahmebedingungen Ausschreibung Makroprojekte:

Bewerben können sich Träger, Initiativen und Organisationen des Landkreises Mansfeld-Südharz für ein Makroprojekt im Kooperationsverbund.
Diese engagieren sich in ihrer Arbeit für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in der Region und verfügen über praktische Erfahrungen der inhaltlichen und methodisch- organisatorischen Gestaltung interkultureller Arbeit im Landkreis Mansfeld-Südharz.
Das Projekt sollte auf einer gründlichen Analyse des tatsächlichen Bedarfs beruhen und nachhaltige Strukturen der Durchführung der Interkulturellen Woche über die Förderung des Lokalen Aktionsplanes hinaus aufbauen.

Pro Makroprojekt Projekt können max. 10.000 Euro beantragt werden.

Antragsmodalitäten:

Die Antragstellung erfolgt schriftlich und digital an die lokale Koordinierungsstelle bei der Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V. mittels des Antragsformulars. Die Antragsunterlagen sind über die Lokale Koordinierungsstelle erhältlich und werden u.a. auf der Homepage der Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V. unter http://www.vhs-sgh.de/demokratie/download/Antrag/Makroprojekt_IKW_2010/ zum Download bereit gestellt .

Antragsfrist:

bis zum 01. Februar 2010 (frühester Projektbeginn 1. März 2010)

Antragsanschrift:

Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V.
Karl-Liebknecht-Straße 31
06526 Sangerhausen

E-Mail-Adresse:

service@vhs-sgh.de

Die zu fördernden Projekte sollen auf einer Analyse der lokalen Situation beruhen und sich auf den spezifischen Bedarf oder ein spezifisches Problem im lokalen Kontext beziehen. Im Rahmen der Antragstellung ist klar herauszustellen, inwiefern das Makroprojekt langfristig und nachhaltig dazu beiträgt, die Ziele des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz und die gewünschten Zielgruppen zu erreichen. Die im Rahmen der Projekte eingegangenen Partnerschaften sollen klar herausgearbeitet werden. Erfolgsindikatoren müssen detailliert benannt und beschrieben sein.

Auf die folgenden Zielstellungen des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz muss deutlich Bezug genommen werden:

Leitziel:

Stärkung der demokratischen Bürgergesellschaft
Die Projekte des LAP bieten verschiedene Möglichkeiten, sich für eine vielfältige Bürgergesellschaft im Landkreis zu engagieren und sich damit öffentlich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu positionieren sowie sich mit unterschiedlichen Zielgruppen inhaltlich damit auseinanderzusetzen.
Mittlerziel - Interkulturelle Bildung:
Im Sinne einer Gesellschaft der Vielfalt ist es für Kinder, Jugendliche und BürgerInnen eine Selbstverständlichkeit im Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund in Einbeziehung der verschiedenen Kulturen in Verbindung mit Wissen und Erfahrungen gemeinsam eine Bürgergesellschaft zu gestalten.

Verbindliche inhaltliche Anforderungen und Kriterien sind:

o Förderung von Demokratie und Toleranz
o Prävention gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
o Kooperation/ Vernetzung verschiedener lokaler Partner und Netzwerke
o Nachhaltigkeit; langfristige Orientierung
o Beteiligung der Zielgruppen des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz
o Innovation, Alleinstellungsmerkmal bzw. Originalität

Projektentscheidung:

1. Das Projekt ist bei der Lokalen Koordinierungsstelle in schriftlicher und digitaler Form einzureichen.

2. Die Antragsteller werden zur der Sitzung des Begleitausschusses eingeladen, in der über den Antrag entschieden wird. In dieser Sitzung wird dem Träger die Möglichkeit gegeben, das Projekt vor dem Begleitausschusses zu präsentieren. Anschließend wird in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil über die zu fördernden Projekte entschieden.

3. Die Entscheidung zur Bewilligung von Makroprojekten obliegt allein dem Begleitausschuss des LAP Mansfeld-Südharz. Der Begleitausschuss bewertet den Projektinhalt und trifft die Förderentscheidung.

Förderfähige Ausgaben:

Mittel für die Projektförderung können für Personal-und Sachausgaben ( Ausstattungsgegenstände nur bis 410,00 Euro) verwendet werden. Durch den Antragsteller eines Makrorojektes können max. bis zu 10.000,00 Euro aus den Mitteln des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz beantragt werden. In der Regel sind durch den Antragsteller Eigenmittel bzw. Eigenleistungen im Umfang von 10% der Gesamtkosten des Projektes einzubringen und nachzuweisen.

Ablauf nach Mittelzusage:

Die Projektzusage erfolgt mittels Bewilligungsbescheid durch den Landkreis Mansfeld-Südharz.

Verwendungsnachweis:

Die Kostenzusammenstellung und die Originalbelege werden im vertraglich vereinbarten Zeitraum bei dem Landkreis Mansfeld-Südharz eingereicht. Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden. Ein Sachbericht ist verpflichtender Bestandteil, in diesem sind neben dem Projektverlauf die erreichten Ergebnisse, anhand der Evaluationskriterien des Antrages, zu dokumentieren und zu analysieren. Innerhalb der projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit ist darauf hinzuweisen, dass das durchzuführende Projekt mit Mitteln des Bundesprogramms "VIELFALT TUT GUT" Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz umgesetzt wird.


Lokaler Aktionsplan Mansfeld-Südharz
im Rahmen des Bundesprogramms "VIELFALT TUT GUT"
Jugend für Vielfalt, Demokratie und Toleranz.


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