Ausschreibung Makroprojekte 2/2010 zum 01.03.2010
im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz,
Förderzeitraum:
01.03.2010 bis 31.12.2010
Teilnahmebedingungen Ausschreibung Makroprojekte:
Teilnehmen können Träger, Initiativen und Organisationen, die sich in ihrer
Arbeit für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in der Region Mansfeld-Südharz
engagieren und sich damit gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und
Antisemitismus positionieren.
Pro integriertem Projekt können max. 20.000 Euro beantragt werden.
Integrierte Projekte bündeln die Aktivitäten verschiedener Initiativen,
Kooperationspartner und Netzwerke unter einem spezifischen Fokus oder einer
spezifischen Zielstellung des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz.
Im Rahmen Integrierter Projekte soll der Aufbau langfristiger strategischer
Kommunikations- und Handlungsstrukturen im Bereich der Präventionsarbeit
unterstützt werden. Die Antragstellung muss durch einen der Kooperationspartner
als Träger des Integrierten Projektes erfolgen.
Die zu fördernden Projekte sollen auf einer Analyse der lokalen Situation beruhen
und sich auf den spezifischen Bedarf oder ein spezifisches Problem im
lokalen Kontext beziehen. Im Rahmen der Antragstellung ist klar herauszustellen,
inwiefern das Makroprojekt langfristig und nachhaltig dazu beiträgt, die Ziele des
Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz und die gewünschten Zielgruppen zu
erreichen. Die im Rahmen der Projekte eingegangenen Partnerschaften sollen klar
herausgearbeitet werden. Erfolgsindikatoren müssen detailliert benannt und
beschrieben sein. Auf die folgenden Zielstellungen des Lokalen Aktionsplanes
Mansfeld-Südharz muss deutlich Bezug genommen werden:
.
Antragsmodalitäten:
Die Antragstellung erfolgt schriftlich und digital an die lokale
Koordinierungsstelle bei der Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V. mittels des
Antragsformulars. Die Antragsunterlagen sind über die lokale Koordinierungsstelle
erhältlich und werden u.a. auf der Homepage der Kreisvolkshochschule
Mansfeld-Südharz e.V. unter http://www.vhs-sgh.de/demokratie/download/Antrag/Makroprojekt_2010/ zum
Download bereit gestellt
Antragsfrist:
bis zum 01. Februar 2010 (frühester Projektbeginn 1. März 2010)
Antragsanschrift:
Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V.
Karl-Liebknecht-Straße 31
06526 Sangerhausen
E-Mail-Adresse:
service@vhs-sgh.de
Leitziel:
Stärkung der demokratischen Bürgergesellschaft
Die Projekte des LAP bieten verschiedene Möglichkeiten, sich für eine vielfältige
Bürgergesellschaft im Landkreis zu engagieren und sich damit öffentlich gegen
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu positionieren
sowie sich mit unterschiedlichen Zielgruppen inhaltlich damit auseinanderzusetzen.
Mittlerziele:
1. Öffentliche Sensibilität:
Durch eine kontinuierliche und nachhaltige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
sowie der Arbeit mit MultiplikatorInnen werden unter Nutzung vernetzter Strukturen
BürgerInnen des Landkreises Mansfeld-Südharz für ein demokratisches und tolerantes
Miteinander sensibilisiert. Diskriminierendes Verhalten und rechtsextrem motivierte
Gewalt wird von BürgerInnen verurteilt und verhindert. Der Landkreis Mansfeld- Südharz
ist ein öffentlicher Raum, in dem Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und
insbesondere Rechtsextremismus - keinen Zuspruch unter den Menschen findet.
2. Interkulturelle Bildung:
Im Sinne einer Gesellschaft der Vielfalt ist es für Kinder,
Jugendliche und BürgerInnen eine Selbstverständlichkeit, im Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund
in Einbeziehung der verschiedenen Kulturen in Verbindung mit Wissen und Erfahrungen gemeinsam eine
Bürgergesellschaft zu gestalten.
3. Kulturelle und geschichtliche Identität:
Auf verschiedenen Ebenen wird die Auseinandersetzung mit kultureller und geschichtlicher Identität geführt.
4. Stärkung und Entwicklung von Netzwerken und Kooperationen:
Der LAP ist ein aktives Steuerungs- und Entwicklungsinstrument, um Vernetzung sowie eine ressortübergreifende
Kooperationen der AkteurInnen zu stärken und die Einbindung der BürgerInnen in die LAP-Umsetzung und die
Weiterentwicklung zu gewährleisten.
Verbindliche inhaltliche Anforderungen und Kriterien sind:
o Förderung von Demokratie und Toleranz
o Prävention gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
o Kooperation/ Vernetzung verschiedener lokaler Partner und Netzwerke
o Nachhaltigkeit; langfristige Orientierung
o Beteiligung der Zielgruppen des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz
o Innovation, Alleinstellungsmerkmal bzw. Originalität
Projektentscheidung:
1. Das Projekt ist bei der lokalen Koordinierungsstelle in schriftlicher und
digitaler Form einzureichen.
2. Die Antragsteller werden zur der Sitzung des Begleitausschusses eingeladen, in der
über den Antrag entschieden wird. In dieser Sitzung wird dem Träger die Möglichkeit
gegeben, das Projekt vor dem Begleitausschuss zu präsentieren. Anschließend wird
in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil über die zu fördernden Projekte
entschieden.
3. Die Entscheidung zur Bewilligung von Makroprojekten obliegt allein dem Begleitausschuss des LAP
Mansfeld-Südharz. Dieser bewertet den Projektinhalt und trifft die Förderentscheidung.
Förderfähige Ausgaben:
Mittel für die Projektförderung können für Personal-und Sachausgaben
(Ausstattungsgegenstände nur bis 410,00 Euro) verwendet werden. Durch den
Antragsteller eines Integrierten Projektes können max. bis zu 20.000,00 Euro
aus den Mitteln des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz beantragt werden.
In der Regel sind durch den Antragsteller Eigenmittel bzw. Eigenleistungen im
Umfang von 10% der Gesamtkosten des Projektes einzubringen und nachzuweisen.
Ablauf nach Mittelzusage:
Die Projektzusage erfolgt mittels Bewilligungsbescheid durch den Landkreis Mansfeld-
Südharz.
Verwendungsnachweis:
Die Kostenzusammenstellung und die Originalbelege werden im vertraglich vereinbarten
Zeitraum bei dem Landkreis Mansfeld-Südharz eingereicht. Zuwendungen dürfen nur
insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten
nach Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden. Ein Sachbericht ist
verpflichtender Bestandteil, in diesem sind neben dem Projektverlauf die
erreichten Ergebnisse, anhand der Evaluationskriterien des Antrages, zu
dokumentieren und zu analysieren. Innerhalb der projektbegleitenden
Öffentlichkeitsarbeit ist darauf hinzuweisen, dass das durchzuführende
Projekt mit Mitteln des Bundesprogramms "VIELFALT TUT GUT" Jugend für Vielfalt,
Toleranz und Demokratie im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes Mansfeld-Südharz umgesetzt wird.
Lokaler Aktionsplan Mansfeld-Südharz
im Rahmen des Bundesprogramms "VIELFALT TUT GUT"
Jugend für Vielfalt, Demokratie und Toleranz.
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