Anmeldebedingungen der Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V.

  1. Alle Volkshochschuleveranstaltungen sind öffentlich und können, meist gegen Gebühr, von jedermann besucht werden.
  2. Wir empfehlen eine vorherige (mindestens 14 Tage) Anmeldung. Anmeldungen werden schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder per Mail entgegengenommen.
  3. Veranstaltungen finden bei ausreichender Teilnehmerzahl (meist 10) statt.
  4. Unterschreitet die Teilnehmerzahl die wirtschaftlichen Notwendigkeiten, werden die Veranstaltungen abgesagt oder im Einverständniss zwischen allen Teilnehmern und VHS-Leitung eine neue Kursgebühr festgelegt.
  5. Bei Absage werden ausschließlich die angemeldeten Teilnehmer informiert. Es erfolgt keine weitere Veröffentlichung der Absage.
  6. Schriftliche Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Kursgebühr.
  7. Die Teilnahme am ersten Kurstag ist ebenfalls eine verbindliche Anmeldung und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.
  8. Kursgebühren werden nicht rückerstattet. In Härtefällen entscheidet die Geschäftsleitung bei Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Teilnehmers über Rückzahlungen von Teilen der Kursgebühr. Diese Entscheidungen stellen keine beispielhafte Wirkung für andere Fälle dar.
  9. Eventuelle Nichtteilnahme aus persönlichen Gründen bei Kursverschiebungen und damit verbundene Ermäßigungen müssen vor Kursbeginn mit der Geschäftsleitung geklärt werden. In allen anderen Fällen erfolgt grundsätzlich keine Erstattung von Gebühren
  10. Die Kursgebühren werden bei verspätetem Einstieg in einen Kurs nicht ermäßigt.